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EKO-KOM: Wann müssen Sie Verpackungen erfassen und Gebühren zahlen?

Leitfaden für Unternehmer

EKO-KOM: Wann müssen Sie Verpackungen erfassen und Gebühren zahlen?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Verpackungen verwenden, Waren aus dem Ausland importieren, Essen zum Mitnehmen verpacken oder Produkte in Verpackungen verkaufen, kann Sie die Pflicht zur Verpackungserfassung und zur Teilnahme am EKO-KOM-System betreffen.

Lesezeit ca. 5 Minuten Aktualisiert 2026
Weniger als 300 kg Verpackungen pro Jahr für die Ausnahme
Umsatz bis 25 Mio. CZK zweite Bedingung der Ausnahme
Innerhalb von 60 Tagen Registrierung nach Entstehung der Pflicht

Was ist EKO-KOM?

EKO-KOM ist eine autorisierte Verpackungsgesellschaft, die in der Tschechischen Republik das System der gemeinsamen Erfüllung der Pflichten zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen sicherstellt. Praktisch handelt es sich um ein System, über das Unternehmen zur Sortierung, Sammlung und Wiederverwertung von Verpackungen beitragen.

Wichtig: Die Pflicht betrifft nicht nur Verpackungshersteller. Sie kann auch Unternehmen betreffen, die verpackte Waren importieren, Essen zum Mitnehmen verpacken, Produkte umverpacken oder Verpackungen in der Tschechischen Republik in Verkehr bringen.

Wer muss Verpackungen erfassen?

Die Pflicht kann für Unternehmer entstehen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der Tschechischen Republik auf den Markt bringen oder in Verkehr bringen. Am häufigsten geht es um diese Situationen:

Import aus dem Ausland

Sie importieren verpackte Waren, Verpackungen oder Verpackungsmaterialien in die Tschechische Republik.

Verpackung von Waren

Sie verpacken Essen zum Mitnehmen, verwenden Verpackungen für Kunden oder verpacken Produkte um.

Verkauf und Vertrieb

Sie verkaufen Verpackungen weiter, bringen sie unter Ihrer eigenen Marke auf den Markt oder im Rahmen des Vertriebs.

In der Praxis kann diese Pflicht Restaurants, Bistros, Cafés, E-Shops, Lebensmittelhersteller, Importeure, Distributoren und Großhändler betreffen.

Wann beginnt die Pflicht?

Die Pflicht entsteht in dem Moment, in dem Sie erstmals eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt in der Tschechischen Republik auf den Markt bringen oder in Verkehr bringen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Registrierung, Verpackungserfassung, regelmäßige Meldungen und die Zahlung der entsprechenden Gebühren gelöst werden.

1

Entstehung der Pflicht

Sie beginnen, Verpackungen oder verpackte Produkte in der Tschechischen Republik zu importieren, zu verpacken, umzuverpacken oder zu verkaufen.

2

Registrierung

Die häufigste Lösung ist der Abschluss eines Vertrags mit der autorisierten Verpackungsgesellschaft EKO-KOM.

3

Verpackungserfassung

Sie führen eine Übersicht nach Material, Gewicht, Verpackungsart und Zeitraum.

4

Meldung und Zahlung

Sie reichen regelmäßige Meldungen ein und zahlen Gebühren entsprechend der Verpackungsmenge.

Wichtige Ausnahme

Ausnahme für kleine Unternehmen

Die Pflicht zur Registrierung, Erfassung und Zahlung von Gebühren muss für kleine Unternehmen nicht gelten, wenn sie beide unten genannten Bedingungen gleichzeitig erfüllen.

Weniger als 300 kg Verpackungen pro Kalenderjahr
Jahresumsatz bis 25 Mio. CZK pro Kalenderjahr
Achtung: Die Ausnahme gilt nur, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Wenn Sie im Laufe des Jahres einen der Grenzwerte überschreiten, müssen Sie die Pflicht lösen und die Erfassung nachweisen können.

Betrifft das Ihren Betrieb?

Unten finden Sie eine schnelle Orientierung für die häufigsten Situationen in Gastronomiebetrieben, E-Shops, Produktion und Großhandel.

Tätigkeit EKO-KOM-Pflicht Hinweis
Sie importieren verpackte Waren aus dem Ausland Ja Typischerweise sind Sie die Person, die die Verpackung in der Tschechischen Republik auf den Markt bringt.
Sie verpacken Essen zum Mitnehmen in Einwegverpackungen Ja Zum Beispiel Menüboxen, Schalen, Becher, Tragetaschen oder Beutel.
Sie verpacken Waren um oder verwenden ein eigenes Etikett Ja Dies kann ein Inverkehrbringen der Verpackung im Rahmen Ihrer Tätigkeit darstellen.
Sie verkaufen Waren mit bereits bezahlter Gebühr In der Regel nein Es ist sinnvoll, einen Nachweis zu haben, dass der Lieferant die Pflicht erfüllt hat.
Sie liegen unter 300 kg Verpackungen und unter 25 Mio. CZK Umsatz Nein Gilt nur, wenn beide Grenzwerte gleichzeitig erfüllt sind.

Woran erkennen Sie, dass die Verpackungsgebühr bezahlt wurde?

Wenn Sie Verpackungen von einem Lieferanten kaufen, ist ein klarer Nachweis wichtig, dass die Verpackungsgebühr im EKO-KOM-System geregelt wurde. Ein Logo auf der Verpackung allein muss kein ausreichender Nachweis sein.

Information auf der Rechnung

Der Lieferant kann angeben, dass die Verpackungsgebühr bezahlt wurde, oder die EKO-KOM-Vertragsnummer aufführen.

Lieferantenerklärung

Sie können eine Bestätigung anfordern, dass die Gebühr für die jeweilige Verpackung im EKO-KOM-System bezahlt wurde.

Archivierung von Unterlagen

Bewahren Sie Rechnungen, Lieferantenerklärungen und weitere Unterlagen für eine mögliche Kontrolle auf.

Transparenz bei Wepack.cz

Bei Produkten von Wepack.cz geben wir auf der Rechnung an, dass die Verpackungsgebühr bezahlt wurde. Dadurch haben Sie klarere Unterlagen für die Buchhaltung und eine mögliche Kontrolle.

Was sollte erfasst werden?

Die Verpackungserfassung sollte übersichtlich und nachvollziehbar sein. In der Praxis werden vor allem Material, Gewicht, Verpackungsart und der Zeitraum verfolgt, in dem die Verpackung auf den Markt oder in Verkehr gebracht wurde.

Material Papier, Kunststoff, Glas, Metall, Holz oder Verbundmaterialien.
Gewicht Wie viele Kilogramm Verpackungen auf den Markt oder in Verkehr gebracht wurden.
Verpackungsart Verkaufs-, Gruppen-, Transport- oder Mehrwegverpackung.
Unterlagen Rechnungen, Lieferscheine, technische Datenblätter und Lagerunterlagen.

Was droht bei Verstoß gegen die Pflichten?

Wenn ein Unternehmen seine Pflichten nicht löst, kann es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen. Das Risiko sind nicht nur die Gebühren selbst, sondern auch die rückwirkende Nachweisführung und mögliche Sanktionen.

  • Die Geldbuße kann bis zu 1.000.000 CZKbetragen.
  • Es kann notwendig sein, Gebühren entsprechend der Verpackungsmenge rückwirkend nachzuzahlen.
  • Das Unternehmen muss korrekte Erfassung und Unterlagen nachweisen können.
  • Bei Import oder Vertrieb können zusätzliche administrative Komplikationen entstehen.

Häufige Fragen

Muss ich EKO-KOM lösen, wenn ich nur verpackte Waren importiere?
Ja, der Import verpackter Waren in die Tschechische Republik ist eine typische Situation, in der Sie die Person sein können, die die Verpackung auf den Markt bringt.
Müssen Restaurants Verpackungen für Takeaway lösen?
Das kann sein. Wenn ein Betrieb Essen in Einwegverpackungen verpackt und diese in Verkehr bringt, muss geprüft werden, ob die Pflicht gilt.
Reicht es, wenn der Lieferant das Logo Grüner Punkt verwendet?
Das Logo allein ist kein idealer Nachweis. Besser ist eine Information auf der Rechnung oder eine schriftliche Lieferantenerklärung, dass die Verpackungsgebühr bezahlt wurde.
Wie oft werden Meldungen eingereicht?
Bei EKO-KOM-Kunden werden Meldungen üblicherweise vierteljährlich entsprechend der Menge der auf den Markt oder in Verkehr gebrachten Verpackungen gelöst.
Gilt die Ausnahme für kleine Firmen automatisch?
Wenn Sie beide Bedingungen erfüllen, also weniger als 300 kg Verpackungen pro Jahr und einen Umsatz bis 25 Mio. CZK, können Sie unter die Ausnahme fallen. Bei einer Kontrolle müssen Sie jedoch nachweisen können, dass diese Grenzwerte erfüllt wurden.
Hinweis: Dieser Artikel hat informativen Charakter und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für eine konkrete Situation empfehlen wir, die Pflicht direkt bei EKO-KOM oder bei einem fachkundigen Berater zu prüfen.